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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Hier finden Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Glenmark Arzneimittel GmbH mit Stand 02.05.2019

Hier AGBs downloaden

Allg. Liefer- und Zahlungsbedingungen der Glenmark Arzneimittel GmbH (Stand: 02. Mai 2019)

§ 1 Allgemeines – Geltungsbereich

  1. Unsere Liefer- und Zahlungsbedingungen gelten für alle, auch künftigen Lieferungen unserer Produkte, ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren Liefer- und Zahlungsbedingungen abweichende Bedingungen des Käufers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Unsere Liefer- und Zahlungsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Liefer- und Zahlungsbedingungen abweichender Bedingungen des Käufers die Lieferung an den Käufer vorbehaltlos ausführen.
  2. Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Käufer zwecks Ausführung eines Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niederzulegen.
  3. Unsere Liefer- und Zahlungsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinne von § 310 Abs. 1 BGB.
  4. Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesen Liefer- und Zahlungsbedingungen nicht unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden.
  5. Die Lieferung unserer Produkte und die Rechnungsstellung unserer Forderungen erfolgt in Deutschland einzig und allein durch den von uns beauftragten und in unserem Namen handelnden Logistikdienstleister SK Pharma Logistics GmbH, Remusweg 8, 33729 Bielefeld. 

 

§ 2 Vertragsschluss

  1. Unsere Angebote sind freibleibend.
  2. Mit der Bestellung erklärt der Käufer verbindlich, die bestellte Ware erwerben zu wollen.
  3. Wir sind berechtigt, das in der Bestellung liegende Angebot innerhalb von drei Werktagen (Montag – Freitag, ohne gesetzliche Feiertage) nach Eingang bei uns anzunehmen. Die Annahme kann entweder schriftlich oder durch Auslieferung der Ware erklärt werden. Ist der Käufer eine Krankenhaus- oder eine Krankenhaus versorgende Apotheke, erfolgt die Annahme unter den Einschränkungen des § 3 dieser Liefer- und Zahlungsbedingungen.

 

§ 3 Belieferung von Krankenhaus- und Krankenhaus versorgenden Apotheken

Ein Kaufvertrag mit Krankenhaus- und Krankenhaus versorgenden Apotheken über Ware für die Versorgung von Krankenhäusern kommt nur unter den nachfolgend beschriebenen Voraussetzungen zustande (aufschiebende Bedingung). Fallen die Voraussetzungen nachträglich weg, erlischt der Anspruch auf Belieferung und wir verlieren insoweit den Anspruch auf Bezahlung (auflösende Bedingung).

  1. Der Käufer muss vor Lieferung nachweisen, dass er die Voraussetzung des §14 Apothekengesetzes erfüllt. Dazu ist eine Fotokopie der Erlaubnis zum Betrieb einer Krankenhausapotheke oder einer behördlichen Genehmigung der Krankenhausversorgungsverträge gemäß § 14 Absatz 2 bzw. Absatz 5 Apothekengesetz vorzulegen.
  2. Sofern sich aus der Genehmigung die Laufzeit des Versorgungsvertrages und die Dauer der Genehmigung nicht ergeben, hat der Käufer die Laufzeit des Vertrages und die Dauer der Genehmigung durch andere Schriftstücke zu belegen.
  3. Der Käufer hat unaufgefordert und unverzüglich mitzuteilen, falls die Erlaubnis zum Betrieb der Krankenhausapotheke erlischt bzw. der Krankenhausversorgungsvertrag beendet oder die Genehmigung der zuständigen Behörde abgelaufen ist.
  4. Der Käufer darf die bezogenen Präparate nur im Rahmen seiner Versorgungsverträge an Krankenhäuser abgeben und insbesondere keine weitere Lieferung an andere Apotheken, Groß-, oder Zwischenhändler vornehmen.

 

§ 4 Preise – Zahlungsbedingungen – Versandkosten

  1. Es gelten die der Informationsstelle für Arzneispezialitäten IFA GmbH (IFA) gemeldeten Preise, gegebenenfalls unter Berücksichtigung eventueller schriftlicher Vereinbarungen zwischen dem Käufer und uns.
  2. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist nicht in unseren Preisen eingeschlossen; sie wird in gesetzlicher Höhe in der Rechnung gesondert ausgewiesen.
  3. Mangels ausdrücklicher abweichender Vereinbarung gilt Folgendes: Die Versendung unserer Ware erfolgt ab einem Mindestbestellwert von EUR 200,-- (zweihundert Euro) (ohne Umsatzsteuer) pro Bestellung „frei Haus“ an den vom Käufer angegebenen Lieferort innerhalb Deutschlands. Im Übrigen erfolgt die Lieferung „ab Werk“.
  4. Unsere Rechnungen sind zahlbar ohne jeden Abzug innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum rein netto. Bei Zahlung innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum erhält der Käufer 1,0% Skonto. Maßgebend ist der Eingang des Geldes bei uns bzw. der Zeitpunkt der Gutschrift auf unserem Bankkonto.
  5. Zahlungsverzug tritt ein, wenn die Zahlung nicht innerhalb von 30 Tagen ab Zugang der Rechnung erfolgt, es sei denn im Einzelfall ist eine längere Zahlungsfrist vereinbart. Kommt der Käufer in Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt, neben den gesetzlichen Verzugszinsen und Pauschalen unsere sämtlichen offenen Forderungen sofort fällig zu stellen. Falls wir in der Lage sind, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen, sind wir berechtigt, diesen geltend zu machen. Der Käufer ist jedoch berechtigt, uns nachzuweisen, dass uns als Folge des Zahlungsverzugs kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
  6. Der Käufer kann nur mit solchen Ansprüchen aufrechnen oder ihretwegen Zahlungen zurückhalten, die schriftlich unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
  7. Wir sind berechtigt, unsere Forderungen gegen den Käufer abzutreten.

 

 

§ 5 Lieferzeit

  1. Liefertermine (Versandtermine) gelten nur mit unserer schriftlichen Bestätigung als verbindlich. Bei eventuell auftretenden Verzögerungen hat uns der Käufer eine angemessene Nachfrist zu setzen.
  2. Betriebsstörungen im eigenen Werk, Energie- oder Rohstoffmangel, Streiks, Verkehrsstörungen, staatliche Eingriffe oder andere Störungen, deren Beseitigung nicht in unserer Macht liegt, entbinden uns während ihrer Dauer und im Umfang ihrer Wirkung von der Pflicht zur Lieferung. Dies gilt auch dann, wenn sie bei einem Unterlieferanten eingetreten sind. Solche Umstände, deren Beginn und Ende wir dem Käufer unverzüglich mitteilen, sind auch dann nicht von uns zu vertreten, wenn sie während eines bereits vorliegenden Verzugs eintreten. Unbeschadet sonstiger Rechte haben sowohl der Käufer als auch wir das Recht zum Rücktritt vom Vertrag, wenn die Dauer des Leistungshindernisses einen Zeitraum von vier Wochen übersteigt oder die Leistung auf unabsehbare Zeit nicht möglich ist. 

 

§ 6 Gewährleistung; Haftung

  1. Gewährleistungsansprüche des Käufers setzen voraus, dass er seinen gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Festgestellte Mängel sind uns unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Auf unsere Aufforderung hin ist uns die fehlerhafte Ware zurückzusenden.
  2. Sollten gelieferte Produkte Mängel aufweisen, können wir nach unserem Ermessen als Nacherfüllung die Mängel beseitigen oder mangelfreien Ersatz leisten. Erst wenn dies wiederholt fehlgeschlagen oder unzumutbar sein sollte und es sich nicht um lediglich unerhebliche Mängel handelt, ist der Käufer nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften zum Rücktritt oder zur Minderung berechtigt. § 478 BGB bleibt unberührt. Schadensersatzansprüche stehen dem Käufer nach Maßgabe von § 6 Absatz (3) zu.
  3. Wir haften nach den Bestimmungen des Arzneimittelgesetzes, des Produkthaftungsgesetzes soweit anwendbar, in Fällen der ausdrücklichen Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos, wegen vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzungen und bei schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Für leicht fahrlässig verursachte Sach- und Vermögensschäden haften wir nur im Falle der Verletzung solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglicht und auf deren Erfüllung der Käufer in besonderem Maße vertrauen darf (wesentlich Vertragspflichten), jedoch begrenzt auf den bei Vertragsschluss voraussehbaren, vertragstypischen Schaden.
  4. Ansprüche auf Ersatz von Schäden aller Art, die infolge unsachgemäßer Behandlung der Produkte durch den Käufer entstehen, sind ausgeschlossen, es sei denn, wir hätten sie zu vertreten.
  5. Ansprüche wegen Mängeln verjähren in 12 Monaten, gerechnet ab Gefahrübergang. Für Rechtsmängel gilt Entsprechendes. Bei vorsätzlichen Pflichtverletzungen, bei Ansprüchen aus unerlaubter Handlung, beim Fehlen garantierter Eigenschaften, bei Übernahme von Beschaffungsrisiken sowie bei der Verletzung von Personen gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen. §§ 438 Abs. 3 und 479 BGB bleiben unberührt. 
  6. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nach Grund und Höhe auch zugunsten unserer gesetzlicher Vertreter, Mitarbeiter und sonstiger Erfüllungs- und/oder Verrichtungsgehilfen.
  7. Eine weitergehende Haftung auf Schadens-ersatz als in den vorstehenden Absätzen vorgesehen ist - ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs - ausgeschlossen.

 

§ 7 Retouren

  1. Aus Kulanzgründen können unsere von uns in den deutschen Markt eingeführten Produkte unter Angabe von Bestelldatum, Bestell-Nr., Chargen-Nr. und Verfalldatum gemäß den Regelungen der im Zeitpunkt der Rückgabe jeweils geltenden Fassung der Retourenregelung an unseren Logistikdienstleister SK Pharma Logistics GmbH zurückgesandt werden und werden dann zu den in der jeweils gültigen Retourenregelung genannten Bedingungen vergütet. Für öffentliche Apotheken und Klinikapotheken die über den Pharmazeutische Großhandel bestellen, findet die `Retourenregelung Apotheken´ Anwendung. Auf Anfrage senden wir dem Käufer die jeweils geltende Retourenregelung auch gerne zu. Für Großhändler und direktbeziehende Kunden findet die jeweils geltende `Retourenregelung Großhändler´ Anwendung, die wir dem Käufer auf Anfrage gerne zur Verfügung stellen.
  2. Wird Ware nicht in Übereinstimmung mit der jeweils geltenden Retourenregelung an den dort genannten Adressaten gesandt, sind wir berechtigt, diese zu vernichten bzw. vernichten zu lassen, ohne eine Vergütung zu leisten. 

 

§ 8 Eigentumsvorbehalt

  1. Die von uns gelieferten Produkte bleiben bis zur völligen Bezahlung sämtlicher uns aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer zustehenden Forderungen unser Eigentum. Bei laufender Rechnung gilt die Vorbehaltsware als Sicherheit für die Saldoforderungen.
  2. Der Käufer darf die Ware im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsverkehrs bis zu unserem Widerruf, der jederzeit und ohne besondere Begründung zulässig ist, veräußern und die entsprechende Kaufpreisforderung einziehen. Er tritt uns bereits hiermit seine aus einer solchen Veräußerung entstehende Kaufpreisforderung ab. Wird die abgetretene Forderung in eine laufende Rechnung aufgenommen, so tritt der Käufer bereits jetzt einen der Höhe nach dieser Forderung entsprechenden Saldo aus dem Kontokorrent an uns ab. Der Käufer hat seinen Kunden die Vorausabtretung an uns auf unser Verlangen anzuzeigen und uns die zur Geltendmachung der Forderung erforderlichen Auskünfte und Unterlagen zur Verfügung zu stellen. 
  3. Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware oder anderen Abtretungen der oben genannten Forderung ist der Käufer nicht berechtigt. Im Fall von Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Käufer auf unser Eigentum hinzuweisen und uns unverzüglich zu informieren.
  4. Der Käufer muss uns unterrichten, bevor er über seine eigenen Forderungen im Wege eines Factoring-Vertrages verfügt.
  5. Übersteigt der Wert der für uns bestehenden Sicherheiten unsere Forderungen insgesamt um mehr als 20%, so sind wir auf Verlangen des Käufers insoweit zur Freigabe von Sicherheiten unserer Wahl verpflichtet.
  6. Der Käufer muss die Vorbehaltsware auf eigene Kosten gegen alle üblichen Risiken, insbesondere gegen Feuer, Einbruch und Wasser angemessen versichern, sie pfleglich behandeln und sie ordnungsgemäß lagern.
  7. Ist der Käufer in Verzug, so sind wir nach erfolglosem Ablauf einer Nachfrist zur Rücknahme der Vorbehaltsware bis zur vollständigen Zahlung auch dann berechtigt, wenn wir nicht vom Vertrag zurückgetreten sind. Dies bedeutet nur dann einen Rücktritt vom Vertrag, wenn wir es schriftlich erklären.

 

§ 9 Präparatebezeichnungen; Behältnisse

  1. Mit ® gekennzeichnete Präparate unterliegen besonderem markenrechtlichen Schutz. Unsere Präparate dürfen nur in unversehrten Behältnissen und äußeren Umhüllungen verkauft werden.

 

§ 10 Wiederverkauf

  1. Unsere Produkte dürfen nur im Einklang mit den jeweils geltenden rechtlichen Bestimmungen (insb. Arzneimittelgesetz, Apothekengesetz, Apothekenbetriebsordnung, Good Manufacturing & Distribution Practice etc.) umverpackt, in Teilmengen oder im Anbruch abgegeben und nur an Abgabe- und Empfangsberechtigte weiterverkauft werden.
  2. Der Käufer ist nicht zur Abtretung von Lieferansprüchen aus dem Vertrag gegen uns an Dritte berechtigt.

 

§ 11 Datenspeicherung

  1. Dem üblichen Geschäftsverkehr entsprechend werden die mit der Bestellung und Lieferung zusammenhängenden Angaben in unserer Datenverarbeitung gespeichert. Mit der Bestellung erteilt der Käufer hierzu sein Einverständnis.
  2. Wir sind berechtigt, die bezüglich der Geschäftsbeziehung oder in Zusammenhang mit dieser erhaltenen personenbezogenen Daten des Käufers unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes und der europäischen Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO), zu verarbeiten.

 

§ 12 Rechtswahl; Gerichtsstand

  1. Für die gesamte Geschäftsverbindung mit dem Käufer gilt – mit Ausnahme des UN-Abkommens über den internationalen Warenverkauf – ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  2. Sofern der Käufer Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts ist, ist Gerichtsstand München.

 

§ 13 Geltung

Diese Liefer- und Zahlungsbedingungen gelten ab dem 02. Mai 2019. Sie ersetzen alle früheren Lieferungs- und Zahlungsbedingungen und gelten auch für zukünftige Lieferungen, soweit sie nicht durch neue Lieferungs- und Zahlungsbedingungen ersetzt worden sind.