Seit dem 01. Januar 2024 gilt unsere neue LWVA-Regelung. Was hat sich geändert:
  • Lagerwertverluste werden von uns bis zu einem Betrag von 5,00€ gesammelt oder spätestens zum Ende des Jahres ausgeglichen.
  • Sie erhalten die Informationen zu Ihrer Gutschrift in Zukunft per E-Mail.
Bei Fragen kontaktieren Sie uns unter service.de@glenmarkpharma.com
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Headerbild für den Bereich Lagerwertverluste für Apotheken: Abbildung zeigt eine gelbe Wand mit gezeichneter Kasse und einem Glenmark-Bon

Die Web-App für Ihren Lagerwertverlustausgleich

Bei Glenmark wird Service großgeschrieben. Daher bieten wir unseren Partner-Apotheken ab sofort eine Web-App zur Erfassung und Meldung des Lagerwertverlustausgleichs. Sie ermöglicht es Ihnen, über den untenstehenden Link Ihre Lagerwertverluste direkt online einzutragen. So sparen Sie Zeit, Papier und sind immer auf dem Laufenden. Denn Sie haben nicht nur einen Überblick über alle Preisänderungen von Glenmark, sondern können auch Ihre Meldungshistorie einsehen.

Hier geht’s zur Lagerwertverlustausgleichs-App

Wieso? Weshalb? Und überhaupt?

Sie möchten mehr über unsere Lagerwertverlustausgleich-Web-App erfahren? Nichts leichter als das. Wir haben Ihnen die wichtigsten Fragen zusammengestellt und auch gleich beantwortet.

Häufig gestellte Fragen zum Lagerwertverlustausgleich